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Gemeindefreien Bezirk Lohheide


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Der Gemeindefreie Bezirk Lohheide (Entstehung-Verwaltung)

Im äußersten Nordwesten des Landkreises Celle liegt der Gemeindefreie Bezirk Lohheide. Seine Entstehungsgeschichte beginnt in den Jahren 1935/36, als für die damalige deutsche Wehrmacht zwischen Bergen und Fallingbostel der Truppenübungsplatz Bergen angelegt wurde. Mit dem Erwerb der benötigten Flächen von rund 30.000 Hektar durch die Reichsumsiedlungsgesellschaft (RUGES) erfolgte zugleich auch die Auflösung von 24 Gemeinden. Im Landkreis Celle waren davon die Ortschaften Hörsten, Hoppenstedt, Hohne, Hasselhorst, Hohnerode, Manhorn, Lohe, Bredebeck und Gudehausen betroffen, deren Bewohner umgesiedelt wurden. Auch die Orte Becklingen, Wardböhmen, Bleckmar, Bergen, Belsen und Meißendorf mussten erhebliche Flächen an den Truppenübungsplatz abtreten. Die am Platzrand vorhandenen Bauernhöfe und anderen Gebäude fanden zur Unterbringung von Platzbe­diensteten Verwendung. Lange Zeit blieb unklar, in welcher Form die gemeindliche Verwaltung des Truppenübungsplatzes erfolgen sollte. Aufgrund einer Denkschrift des Landrates von Fallingbostel wurde für diesen Zweck schließlich am 01. August 1938 nach Maßgabe der Entscheidung des Oberpräsidenten Hannover vom 02. Juni 1938 der „Gutsbezirk Platz Bergen“ gebildet und voll in den Landkreis Fallingbostel eingegliedert. Verfassung und Verwaltung des Gutsbezirks regelten sich fortan nach der Verordnung über gemeindefreie Grundstücke und Gutsbezirke vom 15. November 1938. Gutsvorsteher war bis 1945 ein Oberfeldzahlmeister von der Standortverwaltung.


Luftaufnahme des Ortsteiles Hasselhorst aus dem Jahre 1983

Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches wurden die geräumten Ortschaften des Truppenübungsplatzes auf Veranlassung der britischen Militärregierung wieder besiedelt. Die teilweise stark verfallenen Hofstellen erhielten Vertriebene pachtweise zur landwirtschaftlichen Nutzung. Außerdem wurden sie in vorhandenen Baracken und anderen noch erhaltenen Gebäuden untergebracht. Am 01. November 1945 erfolgte aufgrund einer Verordnung des Oberpräsidenten Hannover die Teilung des Gutsbezirks Platz Bergen in zwei selbständige Bereiche, nämlich in die Gutsbezirke Osterheide und Lohheide. Während Osterheide beim Landkreis Fallingbostel verblieb, wurde Lohheide mit all seinen Flächen und Baulichkeiten wieder in den Landkreis Celle eingegliedert. Mit der seit 1951 zunehmenden militärischen Beanspruchung des Truppenübungsplatzes, der zunächst unter britischer Verwaltung stand und erst zum 01. April 1958 unter der Bezeichnung „NATO-Schießplatz Bergen-Hohne“ von der Bundeswehr übernommen wurde, gerieten die wieder besiedelten Ortschaften im Platzinneren aber in den Gefahrenbereich des Schießbetriebes und mussten erneut geräumt werden. Aufgrund der am 15. Juli 1958 vom Land Niedersachsen erlassenen Verordnung über die Verwaltung gemeindefreier Gebiete, die sich auf die Ermächtigung des § 16 (3) der NGO stützt, erklärte der niedersächsische Minister des Innern den Gutsbezirk Lohheide ab 01. August 1958 zum „„Gemeindefreien Bezirk Lohheide“. Verfassung und Verwaltung des Bezirks haben seitdem in der genannten Verordnung ihre noch heute gültige Rechtsgrundlage.

Der Gemeindefreie Bezirk Lohheide umfasst also den im Landkreis Celle gelegenen Teil des Truppenübungsplatzes Bergen, der in seiner Gesamtheit mittlerweile als größter Übungsplatz Westeuropas gilt und der Öffentlichkeit natürlich nicht zugänglich ist. Platzverwalter ist die Bundeswehr, die sich dort auch mit allen verantwortlichen Stellen recht erfolgreich um die Erhaltung von Natur und Landschaft bemüht. Im Gebiet des Gemeindefreien Bezirks, das eine Größe von 9.131 Hektar hat, befinden sich in den Randgebieten des Truppenübungsplatzes mit Bergen-Belsen, Bergen-Hohne, Bredebeck, Gudehausen, Hartmannshausen, Hasselhorst, Hörsten, Hoppenstedt und Vor dem Holze gegenwärtig neun bewohnte Ortsteile. Die Zahl der dem Melderecht unterliegenden Einwohner beläuft sich heute auf rd. 1.100 Personen, die größtenteils im Ortsteil Hasselhorst wohnen und, soweit sie erwerbstätig sind, ihren Lebensunterhalt meistens auch auf dem Truppenübungsplatz verdienen. Hasselhorst, neben dem Altdorf entstanden aus der 1938 für die Zivilbediensteten der Wehrmacht gebauten reichseigenen Wohnsiedlung, hat sich insbesondere nach Schaffung von zwei weiteren Wohngebieten des Bundes bzw. der Niedersächsischen Heimstätte für Räumungsbetroffene des Truppenübungsplatzes sowie eines beachtlichen privaten Eigenheimbereiches zum zivilen Mittelpunkt des Bezirks entwickelt. Hier befinden sich auch Kirche, Kreditinstitute, Grundschule und Verwaltungsgebäude des Gemeindefreien Bezirks, ferner ein Bundesforstamt und 3 Forstreviere für die forstliche Betreuung des Truppenübungsplatzes. Sieht man von diesem einmal ab, hat für den militärischen Bereich der Ortsteil Bergen-Hohne die größte Bedeutung. Außer den Dienststellen und Anlagen der Bundeswehr ((Platzkommandantur und Standortverwaltung) ist hier im so genannten Lager Hohne eine britische Garnison mit nahezu 3.000 Soldaten stationiert. Außerdem wohnen dort noch etwa 1.000 Familienangehörige der Mitglieder der britischen Streitkräfte, denen zahlreiche wirtschaftliche, kulturelle und soziale Einrichtungen, beispielsweise Kaufhaus, Bank, Post, Schulen, Kindergarten, Kirchen, Bücherei, Sportanlagen und Schwimmbad, zur Verfügung stehen.  

Der Aufgabenbereich des Gemeindefreien Bezirks entspricht grundsätzlich dem einer Gemeinde. Wie diese ist er in seinem Gebiet unter der Aufsicht des Landkreises, Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, und wie diese hat er dazu eine eigene Verwaltung. Träger aller für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Kosten ist die Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung) als so genannter „öffentlich-rechtlich Verpflichteter“ des Gemeindefreien Bezirks. Die Bundesfinanzverwaltung, die hier von der Oberfinanzdirektion Magdeburg (früher Oberfinanzdirektion Hannover) vertreten wird, ist diesen Verpflichtungen im gebotenen Maße stets nachgekommen, denn der Gemeindefreie Bezirk verfügt in seinen zivil bewohnten Bereichen inzwischen über eine Vielzahl von kommunalen Einrichtungen, so z. B. Verwaltungsgebäude, Grundschule, Bücherei, Kindergarten, Straßen und Wege einschließlich Beleuchtungs- und Entwässerungsanlagen, Kläranlage mit Kanalnetz, Wasserversorgungsanlagen, Betriebshof mit Fuhrpark, Sport-, Erholungs- und Freiflächen, Freiwillige Feuerwehr mit allen dafür benötigten Baulichkeiten, Fahrzeugen und Geräten. Eine weitere Entwicklung ist insbesondere durch die vorrangige militärische Interessenlage begrenzt.

Die Verwaltung des Gemeindefreien Bezirks wird von der Bundesrepublik gestellt und von dem durch die Einwohnervertretung gewählten Bezirksvorsteher geleitet. Insgesamt sind hier 2 Beamte, 5 Angestellte und 7 Arbeiter beschäftigt. Eine nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung und den für Gemeindewahlen maßgeblichen Vorschriften von der Bevölkerung gewählte Einwohnervertretung, deren Rechte in der Verordnung vom 15. Juli 1958 im einzelnen festgelegt sind, wirkt an der Verwaltung mit. Durch Änderungsverordnung vom 04. Dezember 1996 wurden die Kompetenzen der Einwohnervertretung dahin gehend erweitert, dass die Beschlussfassung durch die Einwohnervertretung den zeitgemäßen Anforderungen angepasst wurde. Lediglich bei den die Kompetenz des Bundesgesetzgebers beeinträchtigenden haushaltswirksamen Angelegenheiten ist es bei dem so genannten Anhörungsrecht der Einwohnervertretung geblieben. Die zuletzt am 10. September 2006 gewählte Einwohnervertretung setzt sich aus sechs Vertretern der CDU, vier Vertretern der SPD und einem Vertreter der WG Lohheide zusammen,

Schließlich ist noch zu erwähnen, dass sich im Gemeindefreien Bezirk einige besonders sehenswürdige Anlagen befinden. In erster Linie ist die Gedenkstätte Bergen-Belsen anzuführen. Hier auf dem Gelände des ehemaligen KZ-Lagers, wo bis 1945 über 50.000 Menschen umgekommen sind, hat das Land Niedersachsen auch ein Dokumentenhaus errichtet, in dem Besucher über die damaligen Geschehnisse eingehend unterrichtet werden. Ferner wurde auf dem Gelände der Gedenkstätte im Jahre 2000 das „Haus der Stille“ als begehbare Skulptur seiner Bestimmung als Ort der inneren Einkehr übergeben.

Bezug auf die jüngste deutsche Geschichte bieten ferner der Friedhof für Opfer der Gewaltherrschaft im Lager Hohne, der sowjetische Soldatenfriedhof bei Hörsten und der deutsche Soldatenfriedhof am britischen Lazarett



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Letzte Änderung: 07-08-2009 02:17:29
Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Der Bezirksvorsteher.